Eine Gartenrückgabe ist dem Obmann schriftlich mitzuteilen. Näheres entnehmen Sie dem "Handbuch für Mitglieder" - Statuten für den Zweigverein Pkt. 4
Grundsätzlich gelten hier die Bedingungen für die Aufnahme eines Mitgliedes gemäß "Handbuch für Mitglieder" ab Seite 41.
Die Bewerbung um Aufnahme kann beim Zweigverein, in der Regionalleitung oder in der Verbandszentrale nur schriftlich erfolgen.