BAUTÄTIGKEITEN

Über jeden Neu-, Zu- oder Umbau und über sämtliche anderen Bautätigkeiten, ist bereits VOR Beginn der Arbeiten AUSNAHMSLOS und UNBEDINGT mit dem Obmann Rücksprache zu halten.

Vorgehen bei Neu-, Zu- oder Umbau

Der Baumeister muss die Baupläne 4-fach erstellen (für Bauwerber, Verein, Grundeigentümer, Baubehörde).

Auf dem Deckblatt des Einreichplans muss Folgendes angeführt sein:

Bauwerber

Planverfasser

Bauführer

Kleingartenverein

Generalpächter

Grundeigentümer

Baubehörde  

 

Download
Einreichplan Muster Deckblatt.pdf
Adobe Acrobat Dokument 372.6 KB