Über jeden Neu-, Zu- oder Umbau und über sämtliche anderen Bautätigkeiten, ist bereits VOR Beginn der Arbeiten AUSNAHMSLOS und UNBEDINGT mit dem Obmann Rücksprache zu halten.
Der Baumeister muss die Baupläne 4-fach erstellen (für Bauwerber, Verein, Grundeigentümer,
Baubehörde).
Auf dem Deckblatt des Einreichplans muss Folgendes angeführt sein:
Bauwerber
Planverfasser
Bauführer
Kleingartenverein
Generalpächter
Grundeigentümer
Baubehörde