WISSENSWERTES

 

Das Leben im Verein richtet sich nach Richtlinien.

Sie sind Voraussetzung für ein reibungsloses Miteinander im Verein.

Handbuch für Mitglieder

Wird neu aufgelegt.


Datenänderung - Wichtig für Verein und ÖBB-Landwirtschaft

Bei Änderung von Namen (Heirat), Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung bitte UNBEDINGT und UMGEHEND den Obmann Harald Urban oder die Schriftführerin Edith Rapp verständigen.


Flächenkosten und Zahlungsfristen

Kosten, die vom Verband der ÖBB-Landwirtschaft verrechnet werden:

Verbandsumlage, Vereinsumlage, Mitgliedsbeitrag, Unterpachtzins und Grundsteuer (jeweils inkl. Gemeinschaftsflächenanteil) 

  • Zahlschein oder E-Banking – Zahlungsfrist: 31. März.
  • Einzug SEPA-Lastschrift – jeweils 1/3 vom Gesamtbetrag am 1.2./1.4./1.6.

Damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann, achten Sie bitte darauf, dass die Referenznummer

- bei Zahlung mit e-Banking unbedingt angeführt und richtig ist,

- kontrollieren Sie bitte beim Einscannen des Zahlscheines in der Bank die Referenznummer

  (manchmal Lesefehler bei den Ziffern 6 + 8).

Kosten, die vom Verein mittels Zahlschein verrechnet werden:

  • September:  Wasser- und Kanalgebühr, ev. Stromkosten (je nach Anschluss)
  • August:        Stellplatzmiete

Damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann, achten Sie bitte darauf, dass Sie bei Zahlung mit

e-Banking unbedingt Ihre Parzellennummer und die Gartenanlage in der Spalte Verwendungszweck anführen.

 


Versammlungen / Gartenbegehungen

Einladungen zu Haupt- und Anlagenversammlungen sollten vom Mitglied im eigenen Interesse wahrgenommen werden.

 

Ist eine Gartenbegehung angesetzt, ist die Anwesenheit des Mitglieds unbedingt erforderlich.